Bundesmarine bekämpft Piraten?
Die Piraterie am Horn von Afrika und vor Somalia beschäftigt die Medien seit Monaten, obwohl in Südost-Asien die Piraterie seit langem die Handelsschifffahrt bedroht. Aber die Piraten vor den Küsten von Somalia haben im Jahr 2008 über 100 Fracht- und Passagierschiffe geentert, entführt und zum Teil gegen hohes Lösegeld freigepresst. Nach Schätzungen des „International Maritime Bureau“ IMB konnten die Piraten in diesem Teil des Indischen Ozeans bisher über 30 Millionen Euro an Lösegeld erpressen.
Seit 2005 gelten die Gewässer um Somalia als Piratenverseucht. Immer mehr Kapitäne fahren nach Asien nicht mehr durch den Suez-Kanal und dann am Horn von Afrika vorbei - damit steigen die Frachtkosten. Trotzdem fahren pro Jahr noch 20.000 Schiffe an Somalias Küsten näher und weiter entfernt entlang, davon 6.500 Tanker.
Mit der von der Europäischen Union beschlossenen Operation ATALANTA wurden auch Schiffe der Bundesmarine seit Jahresbeginn berechtigt, gegen Piratenschiffe vorzugehen. Aber das Seegebiet ist zu umfangreich, als dass man es mit Kriegsschiffen kontrollieren kann. So werden außer 11 Schiffen aus europäischen Marinen auch Seeaufklärungs-Flugzeuge - davon zwei deutsche – eingesetzt, mit deren Hilfe die Kriegsschiffe an die Piraten-Mutterschiffe – meist gekaperte unauffällige Frachter – herangeführt werden. Auch Flugzeuge der USA, Frankreich und Großbritannien sind daran beteiligt, und Schiffe aus Japan, Indien und der Volksrepublik China. Auch die Zusammenstellung von Konvois hat sich bewährt. Hier schützen beispielsweise rot-chinesische Kriegsschiffe Handelsschiffe aus Taiwan und Süd-Korea. Wie überhaupt zur Piraten-Abwehr auch US-Kriegsschiffe ohne Probleme mit Schiffen aus Staaten zusammen arbeiten, die politisch nicht gerade befreundet sind. Die politische Rückendeckung für die einzelnen Marinen ist unterschiedlich: So konnte ein indischer Zerstörer ein Piraten-Schiff ohne besonderen Befehl der Marine-Führung versenken, weil es sich nicht kontrollieren lassen wollte und den Zerstörern mit Panzerfäusten bedrohte.
Die deutschen Reeder fordern mit Nachdruck, dass die Bundesmarine gegen die Piraten vorgeht und die Schifffahrt schützt. Die deutsche Rechtslage lässt das aber nur in Grenzen zu. Auch Politiker wie der parlamentarische Staatssekretär Kossendey vom BMVg spricht sich für eine Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 87a aus, in dem es auch um den Einsatz der Bundeswehr zum Schutz der Bundesrepublik geht. Aber eine parlamentarische Mehrheit war dafür bisher nicht zu erreichen. So mussten gefangene Piraten zur Aburteilung nach Mombasa in Kenia gebracht werden. Und die Kommando-Aktion zur Befreiung der Mannschaft des entführten deutschen Frachters „Hansa Stavanger“ vor der Küste von Somalia wurde abgebrochen, obwohl 200 Mann der GSG 9 – einer Polizeitruppe – mit Hubschraubern und schweren Waffen für den Einsatz bereit standen. Das Risiko eines Blutbads schien zu groß.
Russland hat sich an der Überwachung am Horn von Afrika und von Somalia nicht beteiligt und legt Wert darauf, selbständig gegen Piraten vorzugehen. Das zeigte sich bei der Suche nach dem entführten Holzfrachter „Aretic Sea“, der unter maltesischer Flagge, im Besitz einer finnischen Reederei und mit einer russischen Besatzung lief und plötzlich vor Frankreich verschwunden war, weil seine elektronische Standortmeldeanlage abgeschaltet war. Obwohl die NATO aus elektronischer Aufklärung laufend über die Route des Frachters informiert war und diese Daten auch nach Russland weiter gegeben hatte, legte man dort Wert darauf, diesen Fall allein zu klären. Russland schickte Schiffe seiner Flotte im Mittelmeer in den Atlantik „zur Suche“, und so konnte ein Zerstörer die „Arctic Sea“ sehr schnell stellen und die Piraten festnehmen. Dieses Schiff fuhr in Richtung Westafrika, wo kleine Staaten keine Übersicht über Buchten haben, wo sich gekaperte Schiffe verstecken lassen. Bei Somalia hat sich die Luftaufklärung bewährt. So lassen sich Piraten-Mutterschiffe feststellen, die sich als Handelsschiffe wenig bewegen. Von diesen Basen greifen schnelle Motorboote die zu kapernden Schiffe an, meist in der Dunkelheit von Heck aus und manchmal auch mit Enterleitern. Bewaffnet sind sie nicht nur mit Sturm- und Maschinengewehren, sondern auch mit Panzerfäusten und manchmal auch mit Mörsern. Über Somalia kommen die Waffen zu den Piraten-Booten. Und die dortige Regierung ist zu schwach, um die Waffenbeschaffung mittels des Lösegeldes zu verhindern.
Auf Handelsschiffen mehrerer Nationen werden die Besatzungen in der Piratenabwehr ausgebildet, aber dass sie sich auch im Einsatz gegen die Piraten durchsetzen, ist bisher nur selten gelungen. Soldaten der Marine an Bord von Handelsschiffen zu stationieren wird zwar diskutiert, ist aber noch nicht erfolgt. Wenn wie im Fall „Aretic Sea“ Schiffseigner, Schiffszulassung, Besatzung und Fracht von verschiedenen Staaten stammen, wer ist für den Schutz und die Kosten verantwortlich? Wenn deutsche Reeder Schutz durch die Bundesmarine fordern, dann ist nicht zuviel verlangt, dass die Schiffe unter deutscher Flagge laufen und nicht in Billigländern registriert sind.
Piraten gibt es seit dem Mittelalter. Die ersten staatlichen Marinen wurden aufgestellt, um die Kauffahrtei-Schiffe vor den Piraten zu schützen. Erst zu Welthandels- und Kolonial-Zeiten wurden daraus Kriegsmarinen, um den Staaten Macht auf den Meeren zu sichern. Mit der Pariser Seerechtsdeklaration von 1858 wurden Piraten zu „Kriminellen“ erklärt. Und so erhielten die Kommandanten des Kaiserlich-Deutschen Ostasien-Geschwaders die Weisung: „Jedes Kriegsschiff hat das Recht und die Pflicht, auf offener See Schiffe, bei denen Piraterie feststeht, anzuhalten, zu bekämpfen und zu überwältigen.“ So einfach war das damals. Und heute müssen Politiker erst lange Untersuchungen anstellen, ob ähnliche Maßnahmen rechtlich gedeckt sind.
In diesem Sinne
Ihr
Dietrich Pohlmann
Berater für die Sicherheitspolitische Arbeit der Landesgruppe Bayern im VdRBw e.V.
von: Dietrich Pohlmann
Letzte Änderung am: Dienstag den 15. September 2009